Outplacement – Programm

… in unserer Praxis in der Regel zeitlich unlimitiert und bis zur erfolgreichen Zielerreichung, also ausschließlich sog. „Garantie- Programme“.

Outplacement- Programm

Die Begriffe „Outplacement” bzw. „Außenvermittlung” oder andere Begrifflichkeiten, früher ausschließlich als exklusive Leistung für Führungskräfte verstanden, bezeichnen eine von Unternehmen finanzierte, professionelle und kompakte Dienstleistung zur beruflichen Weiterentwicklung für Mitarbeiter, von denen sich das Unternehmen im Rahmen einer individuellen oder auch kollektiven Vereinbarung (Sozialplan) trennen möchte.

Die Trennung soll, wenn unumgänglich und „einvernehmlich“, neben den finanziellen und sonstigen Leistungen möglichst fair und verantwortungsvoll gestaltet werden und die Mitarbeiter optimal auf zukünftige berufliche Wirkungskreise vorbereiten.

Wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche und persönlich und beruflich erweiternde neue Beschäftigung ist zunächst die Erarbeitung einer offenen und positiven Grundhaltung gegenüber den bevorstehenden Veränderungen.

Inhalte eines Outplacement-Programms können sein, z.B.:

  • Emotionale Verarbeitung des (im Raume stehenden) Arbeitsplatzverlustes
  • Profilerstellung, Standortbestimmung
  • Berufliche Neuorientierung im Rahmen einer Lebens- und Karriereplanung
  • Entwicklung von erfolgversprechenden Such- und Handlungsansätzen
  • Bewerbungs- und aktive Vermittlungsunterstützung, Job-Research
  • Unterstützung bei Gründungsvorhaben und je nach Ausgestaltung der Vereinbarungen auch Budgets für Qualifizierung und Weiterbildung

Die Programminhalte werden individuell und gemeinsam nach den Bedürfnissen und individueller Zieldefinitionen der Mitarbeiter zusammengestellt.

Wir führen Outplacement-Beratungen bundesweit oder an einzelnen Standorten durch. Einzel- oder auch Gruppenberatungen bieten wir in der Regel zeitlich unlimitiert bis zur erfolgreichen Zielerreichung, also ausschließlich sog. „Garantie- Programme“

Die Kosten für die Programme werden individuell mit den Unternehmen verhandelt bzw. beziehen sich auf Regelungen in individuellen Aufhebungsvereinbarungen, Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen. Je nach betrieblicher Situation und Voraussetzung fördert die Arbeitsagentur nach § 110 SGB III.