Transferagentur (§ 110 SGB III)

„… gleichermaßen lösungsorientierte Programme für alle betrieblichen Hierarchiestufen während der individuell auslaufenden Kündigungsfristen.“

Transferagentur (§ 110 SGB III)

Transferagenturen (auch: „Bewerbertraining“ oder „Gruppen- Outplacement“ u.ä. Bezeichnungen) sind sowohl prozess- als auch gleichermaßen lösungsorientierte für alle betrieblichen Hierarchie-stufen während der individuell auslaufenden Kündigungsfristen.

Die Mitarbeiter werden schon frühzeitig und während dieses Zeitraums persönlich und arbeitsmarktlich unterstützt. Es findet bei einer Transferagentur kein Arbeitgeberwechsel wie bei einer Transfergesellschaft statt.

Die Programme sind möglich und sinnvoll sowohl als „stand-alone-Leistung“ oder auch im Vorfeld von- und in Kombination mit anschließenden Transfergesellschaften.

Die emotionale Verarbeitung des (im Raume stehenden) Arbeitsplatzverlustes, berufliche Neuorientierung, praktische Hilfestellungen bei Bewerbungsverfahren, direkte und indirekte Vermittlungsunterstützung und Kurz-Qualifizierungen im Rahmen eines individuellen Coaching-Programms können z.B. Inhalte einer Transferagentur (Bewerbertrainings oder Gruppen-Outplacement und ähnliche Bezeichnungen) sein.

Der Eintritt von Arbeitslosigkeit wird nach Möglichkeit verhindert und der direkte Übergang in eine neue und qualifizierte Beschäftigung in vielerlei Hinsicht noch im alten, noch laufenden Beschäftigungsverhältnis unterstützt.

Die Kosten werden vom personalabgebenden Unternehmen getragen, zudem fördert die Arbeitsagentur u.U. nach § 110 SGB III bestimmte Leistungen.

Eine Transferagentur kann z.B. bei einer Stand-alone-Lösung aus folgenden 4 Bausteinen bestehen. Je nach betrieblicher Situation, wird auch nur das Modul „Erstberatung/Profiling“ durchgeführt, z.B. wenn sich kurzfristig eine Transfergesellschaft anschließt und wenig Zeit bzw. wenig Mittel zur Verfügung stehen.

I. Modul „Erstberatung/ Profiling“
Inhalte u.v.a.: Berufliches Profiling und Ermittlung der persönlichen und beruflichen Voraussetzungen

II. Modul „Berufliche Neu-Orientierung“
Inhalte u.v.a.: Persönliche und berufliche Standort- und Zielbestimmung: „Meta-Modell“: Standort, Ressourcen, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf, Zielbestimmung. Planung, Präsentation und Festlegung konkreter Schritte.

III. Modul „Bewerbungs- und Vermittlungsunterstützung“
Inhalte u.v.a.: Formgerechte und aussagefähige Bewerbungsunterlagen

IV. Modul „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ (Fach-, Kurz-Qualifizierungsmodule)
Das Modul besteht aus einem nach individuellem Bedarf abgestimmten Programm in der Regel kurzer fachlicher Anpassungsqualifizierungen. Ziel ist die gezielte Verbesserung fachlicher Qualifikation und damit der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.

Die Transferagentur wird damit über den gesamten individuellen Förder-Zeitraum ein kompaktes Trainingsprogramm, das die betroffenen Mitarbeiter auf eine neue und qualifizierte Beschäftigungsaufnahme gezielt vorbereitet.